AGBs

§1 Geltungsbereich

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der New LAN GmbH und dem Kunden. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung seitens der Geschäftsführung der New LAN GmbH.

II. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher Art handelt.

III. Aussagen, Mitteilungen, Zugeständnisse oder Individualabreden die zeitlich einem Vertragsschluss voraus gegangen sind, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Fixierung und werden nur dann Vertragsbestandsteil.

§2 Angebot und Vertragsschluss

I. Alle Angebote der New LAN GmbH sind generell freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt oder das Produkt bzw. die Dienstleistung bereit gestellt wird.

Die Bestätigung kann auch auf elektronischem Wege mittels E-Mail erfolgen, muss aber zu Ihrer Wirksamkeit verschlüsselt entsandt werden. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, die über den Inhalt des in Textform geschlossenen Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen Ihnen widersprechen oder die Abreden erweitern, entfalten keine Gültigkeit solange diese nicht schriftlich fixiert worden.

II. Alle Verträge mit der New LAN GmbH treten grundsätzlich mit Unterzeichnung der entsprechenden Verträge in Kraft.

III. Die New LAN GmbH ist berechtigt Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowie die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen durch den Kunden umgehend zu kündigen.

§3 Pflichten des Kunden

I. Der Kunde ist für die richtige Eingabe seiner individuellen Daten die für die Abwicklung des Auftrages, die Ausführung der Dienstleistung oder die Nutzung unserer Produkte notwendig sind, verantwortlich.

II. Die Vertragspartei verpflichtet sich sämtliche Produkte und Dienstleistungen der New LAN GmbH nicht zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen jedweder Art verstoßen.

III. Ausgehändigte Passwörter, Kennwörter, Schiffren oder biosymetrische Kennungen die dem Auftraggeber im Rahmen der Aufträge und Dienstleistungen der New LAN GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind von diesem geheim zu halten. Dritten ist der Zugang zu verwehren. Schäden die aus der unbefugten Benutzung oder Weitergabe entstehen sind vom Auftraggeber selbst zu tragen und gegebenenfalls auch gegenüber der New LAN GmbH auszugleichen.

IV. Scheitern die Vertragsverhandlungen und ein Vertrag kommt nicht zustande so sind der New LAN GmbH sämtliche Angebotsunterlagen, Produktbeschreibungen, Dienstleistungsparameter und Durchführungsangaben unverzüglich zurück zu geben. Schäden die Aufgrund der Weitergabe dieser Unterlagen der New LAN GmbH entstehen sind vom unberechtigt Weiterreichenden zu ersetzen.

§4 Lieferung

Eine Lieferung an eine vom Vertragspartner zu benennende Lieferadresse erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten und Gefahr. Der Gefahrübergang wird ausschließlich auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Frachtunternehmen bestimmt. Die New LAN GmbH wird den Versand der Waren ausreichend versichern. Die Versandkosten sowie die übrigen Versandbedingungen können individuell abgesprochen werden. Wir behalten uns vor, anstelle der bestellten Ware oder Dienstleistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten, sofern keine anderweitige Einigung erzielt werden konnte.

§5 Datenschutz

I. Alle zur Erfüllung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und der New LAN GmbH benötigten Daten werden entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und gesichert.

II. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Abrechnung genutzt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt zu keiner Zeit!

III. Bei Kündigung eines Vertragsverhältnisses werden gespeicherte Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich bzw. steuerrechtlich vorgeschrieben.

§6 Preise

I. Alle Preise gelten ab Unternehmensstandort Magdeburg ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

II. Gefahrenübergang wird mit Übergabe an das Frachtunternehmen vereinbart.

III. Die Zahlung der vereinbarten Leistungspauschale hat ausschließlich auf folgendes Konto bei der DKB zu erfolgen:

BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE93120300001016570002

IV. Die Zahlung ist 10 Werktage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nur aufgrund schriftlicher Fixierung auf der entsprechenden Rechnung gewährt.

V. Verzugszinsen werden in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des geltenden Diskontüberleitungsgesetzes berechnet. Die Geltendmachung (einschließlich Mehrwertsteuer) eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Verzugsfalle ist die New LAN GmbH weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, Zugänge zu sperren und Wartungs- und wiederkehrende Arbeiten zu unterlassen.

VI. Einwände gegen die Rechnung sind unverzüglich nach Bekanntgabe der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Für berechtigte Einwände erstattet die New LAN GmbH die gezahlten Beträge zurück. Veranlasst der Kunde eine Rückbuchung, gehen die damit verbundenen Kosten der New LAN GmbH zu Lasten des Kunden.

VII. Aufrechnungsrechte greifen nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Eigentumsvorbehalt

I. Die gelieferte oder auf sonstige Weise überlassene Kaufsache bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der New LAN GmbH.

II. Veräußert der Auftraggeber die Ware bzw. Leistung der New LAN GmbH weiter ohne seiner Leistungspflicht gegenüber der New LAN GmbH nachzukommen, so tritt der Veräußerer die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierenden Forderungen gegen den Erwerben im Vorfeld an die New LAN GmbH ab. Eine schuldbefreiende Wirkung entfaltet in diesem Falle nur eine Leistung an die New LAN GmbH.

III. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen gegen diese mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Solange der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und in seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Änderung eintritt, werden wir die abgetretenen Forderungen nicht einziehen.

IV. Eine Rückübertragung der Forderungen erfolgt umgehend nach Ausgleich sämtlicher Verpflichtungen aus dem gesamten Vertragsverhältnis.

V. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber uns unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls haftet er für jeden uns daraus entstehenden Schaden. Im übrigen ist ihm die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte untersagt.

§8 Gewährleistung

I. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind uns unverzüglich nach Anlieferung, jedoch spätestens innerhalb 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, hat die Anzeige bis um 10.00 Uhr des darauffolgenden Werktages bei uns einzugehen.

II. Für Neuwaren wird eine Sach- und Rechtsmängelgewährleistung von zwei Jahren übernommen. Weiterreichende Garantien des Herstellers der Ware sind bei diesem geltend zu machen. Für gebrauchte Waren wird eine Sach- und Rechtsmängelgewährleistung von einem halben Jahr übernommen. Diese Sachmängelgewährleistung bezieht sich allein auf die Beschaffenheitsangaben, wie sie den Angebotsbeschreibungen zu entnehmen sind. So ist etwa bei als solcher ausgezeichneter Bastlerware zu beachten , dass es sich bei dieser um funktionsunfähige oder funktionseingeschränkte Waren oder Warenteile handelt, welche lediglich als Bastlerware verkauft werden. Diese Waren haben keine eigenständige Produkteigenschaft, auch wenn sie diesen äußeren Anschein aufweisen.

III. Die New LAN GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn eine Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der New LAN GmbH ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Pflichten nach § 3 nicht entsprochen hat. Grundsätzlich hat die New LAN GmbH das Recht der Nachbesserung. Erst wenn diese fehl schlägt, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Eine Haftung der New LAN GmbH insbesondere bei Versagen (Ausfall, Fehler, Datenverlust) der Systeme (Datenleitungen, Hardware, Software) von Vorlieferanten ist ausgeschlossen. Es wird auch keinerlei Haftung für Daten, die in diesen Systemen verarbeitet werden übernommen. Haftet ein Vorlieferant gegenüber der New LAN GmbH, geben wir diese Ansprüche aus dieser Haftung an den Geschädigten weiter.

V. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Sache. Gewährleistungsansprüche stehen grundsätzlich nur den unmittelbaren Käufern zu und sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtretbar.

VI. Die Gewährleistung wird ausdrücklich nur für Sachmängel übernommen, die bei Gefahrenübergang bestehen. Später entstehende Mängel durch z.B. unsachgemäße Behandlung der Waren, Nichtbefolgen der Betriebs- und Wartungsarbeiten oder falsche Aufbewahrung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Werden Siegel an den Produkten zerstört, so entfällt die damit verbundene Garantie, welche sich aus dem Siegel oder der Produktbeschreibung durch den Hersteller oder dem Verkäufer ergibt, es sei denn, der Eingriff wurde durch einen von uns autorisierten Vertragspartner vorgenommen.

VII. Der Kunde ist grundsätzlich für ein regelmäßiges Sichern seiner Daten verantwortlich. Ausgeschlossen sind solche Fälle, in denen die New LAN GmbH als Datenschutzbeauftragter vertraglich gebunden wurde. Bei einem von der New LAN GmbH verschuldeten Datenverlust haften wir ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten für die von dem Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

VIII. Sollte ein Vorort-Service aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder des Systems nötig sein wird innerhalb der Gewährleistungszeit lediglich eine Anfahrtspauschale von 0,51 Cent pro Kilometer fällig.

IX. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens oder auf 2.500,00 Euro je Kunde begrenzt.

§9 Haftungsbeschränkung

I. Unsere Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist bei Pflichtverletzungen durch uns auf allgemeines Verschulden, bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Für mündlich erteilte Auskünfte haften wir nur, soweit diese von uns schriftlich bestätigt werden.

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem halben Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von den Anspruch begründenden Ereignissen Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruch begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht auf Einrede der Verjährung bleibt unberührt.

§10 Recht auf Rücktritt /Abtretungsverbot

Werden uns nach Abschluss eines Vertrages über den Käufer Tatsachen zur Kreditunwürdigkeit bekannt, die uns nach den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes von einem Vertrag hätten Abstand nehmen lassen, sind wir berechtigt, unter Anrechnung unserer getätigten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dieser nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§11 Verschwiegenheit

Sämtliche Informationen die im Rahmen der Dienstleistungen offen gelegt oder überlassen werden, die im Besitz des Kunden stehen oder Betriebsgeheimnisse des Kunden sind, unterliegen der absoluten Verschwiegenheit seitens der Mitarbeiter der New LAN GmbH. Wir unternehmen alle Anstrengungen, solche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht offen zu legen, soweit dies mit der Erbringung von Dienstleistungen im Einklang steht. Ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, soweit solche dem Einzelfall unterliegen, und durch Gerichtsurteil oder andere verbindliche gerichtliche oder behördliche Akte festgelegte Verpflichtungen zur Offenlegung. Es wird sichergestellt, dass auch Mitarbeitern, Repräsentanten und Subunternehmern die Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt ist.

§12 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache frei widerrufen. Vor der freien Rücksendung ist mit uns Rücksprache zu halten. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

New LAN GmbH
vertreten durch GF Ass. Dipl. jur. A. Lehr
Bergstr. 6
39116 Magdeburg

§13 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

§14 Gerichtsstand

I. Für alle Vertragsbeziehnugen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie für Scheck- und Wechselverfahren gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Magdeburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II. Die New LAN GmbH ist berechtigt den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen sowie die aufgrund dieser eingegangenen Verträge nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Magdeburg, 01.08.2007
New-LAN GmbH